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Sachbearbeitung Cyber Security (m/w/d)
Bonn
Aktualität: 27.09.2024

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27.09.2024, Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Bonn
Sachbearbeitung Cyber Security (m/w/d)
Aufgaben:
Im Aufgabengebiet Cyber-Security betreiben Sie unterschiedliche Security-Appliances der zentralen IT-Infrastruktur des THW bundesweit. Hierzu gehören unter anderem Systeme zur Abwehr von IT-Eindringversuchen (IDS/IPS), Systeme zur Sicherheits­vorfallerkennung (SIEM) und Systeme zur Schwachstellen­analyse Sie analysieren und bewerten Sicherheits­vorfälle sowie Warnmeldungen und veranlassen bei Bedarf notwendige Maßnahmen zu Sicherung oder Wiederherstellung des sicheren IT-Betriebs in enger Abstimmung mit dem IT-Sicherheitsbeauftragten des THW Sie konzipieren die systematische Weiterentwicklung der Sicherheits­landschaft des THW und setzen diese sukzessiv um Sie unterstützen und beraten das ISMS-Team bei der Weiterentwicklung des Informations­sicherheits­management­systems (ISMS) des THW
Qualifikationen:
Abgeschlossenes Bachelorstudium an einer (Fach-)Hochschule in der Fachrichtung Informatik, Wirtschafts­informatik, Mathematik, Physik, Nachrichten­technik, Ingenieurwissenschaften oder in vergleichbaren akademischen Studiengängen mit IT-Bezug oder Nachgewiesene, gleichwertige Kenntnisse und Erfahrungen im entsprechenden Berufsbild von mindestens 6 Jahren Berufserfahrung im IT-Umfeld oder als IT-Beratung sowie Erfahrungen im Aufbau und Betrieb unterschiedlicher Security-Appliances Erfahrung im Aufbau komplexer Netzwerk­strukturen oder in der Risiko­bewertung von Cyber-Security-Angriffen wünschenswert Gute Microsoft-Office-Kenntnisse wünschenswert Eigenständige Arbeitsweise und Diversity-Kompetenz Bereitschaft zu in der Regel gut planbaren Dienstreisen Bereitschaft, bei Bedarf auch außerhalb der üblichen Arbeitszeit Dienst zu leisten und erreichbar zu sein (z. B. im Einsatzfall), zur Mitarbeit im Leitungs- und Koordinierungsstab (LuK) sowie zum Tragen von Dienst- bzw. Einsatz­kleidung zu bestimmten Anlässen Das Einverständnis zur Durchführung einer Sicherheits­überprüfung nach dem Sicherheits­überprüfungs­gesetz (SÜG) ist Voraussetzung für eine Bewerbung. Diese Sicherheits­überprüfung darf nicht zum Ergebnis haben, dass ein Sicherheits­risiko vorliegt, das der sicherheits­empfindlichen Tätigkeit entgegensteht (§ 14 SÜG)

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