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Moderne Softwarearchitekturen und Softwareengineering für Produktivsysteme
Nürnberg
Aktualität: 04.12.2023
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04.12.2023, Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm
Nürnberg
Moderne Softwarearchitekturen und Softwareengineering für Produktivsysteme
Die Fakultät Informatik entwickelt und betreibt im Rahmen ihrer FuE-Aktivitäten seit vielen Jahren erfolgreich Softwaresysteme für den Produktiveinsatz (z.B. hochschuljobboerse.de). Diese Aktivitäten sollen in dem 2021 gegründeten fakultätseigenen Institut für Angewandte Informatik (IFAI) fortgeführt und mit Blick auf stärkeren Forschungsbezug, neue Produktideen und intensiveren Transfer in die Region ausgebaut werden. Hierfür und für die Lehre haben das Softwareengineering sowie moderne Softwarearchitekturen eine große Bedeutung. Die Professur soll beide Themen vollumfänglich in der angewandten Forschung und Lehre vertreten. Die Bereitschaft zur kooperativen Mitleitung (inklusive Personalverantwortung) des Instituts für Angewandte Informatik wird erwartet.
Bewerber*innen mit einem Hochschulabschluss in Informatik oder angrenzenden Fachgebieten haben mehrjährige Forschungs- und Praxiserfahrung in der Entwicklung bzw. der Architektur von großen produktiven Softwaresystemen sowie fundiertes Know-how im Bereich der ganzheitlichen Entwicklung von Front-End-Webanwendungen, Back-End-Anwendungen unter guter Kenntnis der State-of-the-Art-Werkzeuge (Full-Stack-Development), Microservice- und Software-Container-Architekturen vorzuweisen. Gefordert sind sowohl Kenntnisse über den Stand der Forschung als auch nachgewiesene Erfahrungen im Produktiveinsatz.
Grundvoraussetzung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit ist durch die Qualität einer Promotion oder durch ein Gutachten über promotionsadäquate Leistungen zu belegen. Vorausgesetzt wird die pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrungen in der Lehre, hochschuldidaktische Qualifikationen und durch eine Probelehrveranstaltung nachgewiesen wird. Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden müssen in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis nachgewiesen werden, die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss und von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches ausgeübt worden sein müssen. In besonderen Fällen kann der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen Praxis dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde.
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