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Lügen im Vorstellungsgespräch: Wissen Sie, was erlaubt ist?

Lügen im Vorstellungsgespräch: Wissen Sie, was erlaubt ist?

Erfahren Sie, wann Lügen im Vorstellungsgespräch möglich sind, zu welchen Gelegenheiten die Wahrheit ein Muss ist und wie Sie heiklen Fragen ausweichen.

Inhaltsübersicht

Schritt für Schritt: So bereiten Sie sich aufs Bewerbungsgespräch vor.

Lernen Sie, wie Sie strukturiert vorgehen können.


  1. Die Balance zwischen Ehrlichkeit und positiver Selbstdarstellung zu finden, ist auch im Bewerbungsprozess eine Kunst.

    Um diesen Spagat als Bewerber zu meistern, brauchen Sie Fingerspitzengefühl und ein Gespür dafür, wann Transparenz von Ihnen verlangt wird und wann Zurückhaltung angebracht ist. 

    In diesem Artikel erfahren Sie, bei welchen Fragen Ehrlichkeit unerlässlich ist und welche Folgen Lügen für Ihr Vorstellungsgespräch und Ihre Karriere haben können

  2. Die Fragen des Personalverantwortlichen, bei deren Beantwortung Sie auf keinen Fall lügen sollten, lassen sich in zwei Kategorien einteilen.

    Die erste Kategorie umfasst Informationen zu Ihrer Berufserfahrung und Ihren Qualifikationen.

    Bei der zweiten Kategorie kann der Schwerpunkt auf anderen Fragen und Informationen liegen, da sie von der Branche oder der Stelle abhängen.

    Fragen zu Ihrer Berufserfahrung und Qualifikation

    Die folgenden Fragestellungen sollten Sie als Bewerber wahrheitsgemäß beantworten, wenn Sie berufliche Konsequenzen und Missverständnisse vermeiden wollen:

    • Ihre Verfügbarkeit: Sie können erhebliche Fehlinterpretationen vermeiden, wenn Sie ehrliche Angaben zu Ihrer Verfügbarkeit machen. Was nützt es Ihrem Gegenüber, wenn Sie sich als flexibel bezeichnen, es aber nicht sind?

    • Ihre Berufserfahrung: Sprechen Sie ehrlich über Ihre Joberfahrung. Seien Sie sich bewusst, dass der Personalverantwortliche und der potenzielle Arbeitgeber diese überprüfen können.

    • Ihre Gehaltsvorstellungen: Hier geht es um Ausgewogenheit. Verkaufen Sie sich nicht zu niedrig. Gleichzeitig sollten Sie realistisch bleiben. Versuchen Sie, offen und ehrlich über Ihre Vorstellungen zu sprechen. So können beide Seiten die gegenseitigen Erwartungen besser einschätzen.

    • Ihre Gründe für den Wechsel: Wenn Sie gerade auf der Suche nach einer neuen Stelle sind, sollten Sie in den Vorstellungsgesprächen offen darüber sprechen, warum Sie sich verändern möchten. Personalverantwortliche schätzen Ihre Ehrlichkeit und Sie können ein erstes Vertrauensverhältnis zu Ihrem zukünftigen Arbeitgeber aufbauen.

    • Ihre Qualifikationen: Geben Sie Daten und Fakten über Ihre Ausbildung, Fähigkeiten und Zertifikate korrekt an. Machen Sie hier keine falschen Angaben, denn das kann Ihnen Ärger bringen, wenn Sie erwischt werden.

    Fragen betreffend zum Berufsstand oder zur Stelle

    Neben den oben genannten und allgemeinen Fragen gibt es eine Reihe von Informationen, die der Personalverantwortliche nur bei bestimmten Jobs und Stellen verlangen darf.

    Wenn Sie zu einer der folgenden Berufsgruppen gehören, sollten Sie darauf vorbereitet sein, diese Fragen der Wahrheit entsprechend zu beantworten:

    • Krankheiten: In der Gastronomie und Lebensmittelindustrie sowie in medizinischen Berufen ist die Gesundheit der Beschäftigten wichtig, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Wer sich nicht über seinen Gesundheitszustand informiert, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch sein Arbeitsumfeld.

    • Schwangerschaft:  Sie wollen einen Job ausüben, unterliegen aber bereits dem Mutterschutzgesetz oder die angestrebte Arbeit gefährdet womöglich Ihre Schwangerschaft oder könnte Ihr Wohlbefinden beeinträchtigen? Dann sollten Sie die Frage nach einer möglichen Schwangerschaft ehrlich beantworten.

    • Schulden: Die Frage nach den Vermögensverhältnissen wird häufig Bankangestellten und Kassierern gestellt. Ihre finanzielle Situation kann unter Umständen Ihre Jobchancen beeinflussen.

    • Vorstrafen: Die Frage nach eventuellen Vorstrafen ist im öffentlichen Dienst und in der Justiz üblich.

  3. Das kleinste Übel ist hier noch der Vertrauensbruch zwischen Ihnen als Bewerber und dem potenziellen Arbeitgeber.

    Ansonsten kommt es darauf an, wie relevant die Fehlinformation für den ausgeschriebenen Job ist und welche negativen Auswirkungen sie auf die Arbeit und das Unternehmen hat. Dies kann unter Umständen rechtliche Konsequenzen für Sie haben.

    Entsprechen bestimmte Angaben in Ihrem Lebenslauf oder in Ihren sonstigen Unterlagen nicht ganz der Wahrheit? Dann kann Ihnen eine fristlose Kündigung drohen oder das Unternehmen kann Sie sogar verklagen.

    Sie sind sogar so weit gegangen, offizielle Dokumente wie ein Diplom oder ein Zeugnis zu fälschen? Dann droht Ihnen eine mehrjährige Haftstrafe. Sie können aber auch mit einer Geldstrafe davonkommen.

  4. Am besten ist es natürlich, immer die Wahrheit zu sagen und nicht zu lügen. Aber es gibt Situationen und Fragen im Austausch mit dem Personalverantwortlichen, denen Sie vielleicht lieber ausweichen möchten. In folgenden Situationen ist eine Lüge denkbar.

    Rechtliche Aspekte für Fragen im Vorstellungsgespräch

    Ihre zukünftigen Arbeitgeber haben zwar das Recht, Ihnen Fragen zu Ihrer Person zu stellen. Grundsätzlich haben Sie aber ein Recht auf Privatsphäre und sind vor Diskriminierung geschützt. Näheres regelt dasAllgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

    Unzulässige Nachfragen zum Privatleben

    Zu Aspekten wie Familienplanung, Konfession, Religion oder sexuelle Orientierung müssen Sie Ihrem Gesprächspartner keine Rede oder Antwort stehen. Denn diese Bereiche umfassen persönliche und gesetzlich geschützte Aspekte, bei denen Sie als Bewerber das Recht haben, Ihre Privatsphäre zu schützen.

    Fragestellungen, die diskriminierend sind

    Es besteht die Möglichkeit der Diskriminierung, wenn Sie mit einer ehrlichen Antwort auf eine unzulässige Frage antworten? Dann können Sie die Antwort verweigern oder nicht wahrheitsgemäß antworten, um sich selbst vor Diskriminierung zu schützen.

  5. Es wäre gelogen zu behaupten, dass die ehrlichste Haut im Vorstellungsgespräch am weitesten kommt. Es gibt Themen und Fragen, bei denen es erlaubt ist, zu einer Notlüge zu greifen, um bei dem Personalverantwortlichen oder dem Unternehmen etwas besser dazustehen:

    1. Machen Sie Ihre Hobbys interessanter: Stellen Sie Ihre Interessen so dar, dass sie Ihre beruflichen Fähigkeiten und persönlichen Stärken widerspiegeln.
    2. Stärken Sie Ihre Teamfähigkeit: Wenn Sie eher ein Einzelkämpfer sind, konzentrieren Sie sich darauf, Ihre Fähigkeit, selbstständig zu arbeiten, als Stärke herauszustellen. Nennen Sie auch Beispiele für Teamprojekte und Zusammenarbeit.
    3. Zeigen Sie Karrierepausen statt Lücken im Lebenslauf: Persönliche Weiterbildung, familiäre Verpflichtungen oder berufliche Neuorientierung sind positive Gründe für Pausen im Berufsleben. Sprechen Sie darüber, was Sie in diesen Phasen gelernt haben.
    4. Pläne geschickt formulieren: Sie haben noch keine langfristige Karriereplanung? Dann konzentrieren Sie sich auf die Möglichkeiten, die Ihnen die ausgeschriebene Stelle bietet. Erwähnen Sie keine Pläne, die nicht direkt mit Ihrer beruflichen Entwicklung zu tun haben.
  6. Im Bewerbungsgespräch geht es im Wesentlichen darum, Vertrauen aufzubauen: Sie wollen als Bewerber die Grundlage für eine potenzielle langfristige Zusammenarbeit legen.

    In jedem Fall sind dabei Ehrlichkeit in Bezug auf Ihre berufliche Laufbahn und Qualifikationen unerlässlich. So vermeiden Sie langfristig Missverständnisse und Konflikte.

    Ein gewisses Maß an Taktgefühl und Diskretion ist dennoch gefragt. Vor allem, wenn es um persönliche Informationen oder weniger relevante Details geht.

    Die Kunst liegt darin, Ihre Selbstpräsentation so auszurichten, sodass Sie den Erwartungen des zukünftigen Arbeitgebers entspricht, ohne dabei wichtige Wahrheiten zu verschleiern oder sich selbst in einem falschen Licht darzustellen.

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Lawrence Bossidy, GE