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Professur für Fundamentale Aspekte von Programmiersprachen (W2) (m/w/d)
München
Aktualität: 06.09.2024

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06.09.2024, Hochschule für angewandte Wissenschaften München
München
Professur für Fundamentale Aspekte von Programmiersprachen (W2) (m/w/d)
Aufgaben:
Sie übernehmen gegebenenfalls Lehrveranstaltungen aus verwandten Gebieten, auch in anderen Fakultäten Sie sind bereit und befähigt, Lehrveranstaltungen auch in englischer Sprache anzubieten Sie bilden sich didaktisch stetig fort und sind motiviert, neue Lehrmethoden, innovative Lehrtechnologien und Onlinelehre einzusetzen Sie arbeiten aktiv an der Weiterentwicklung des Fachgebiets, an der Internationalisierung der Fakultät und in der Selbstverwaltung der Hochschule mit Darüber hinaus engagieren Sie sich bei Projekten der angewandten Forschung und im Bereich des Wissens- und Technologie­transfers
Qualifikationen:
Sie sind eine engagierte Person (m/w/d) mit wissenschaftlicher Expertise und Berufspraxis in den fundamentalen Aspekten von Programmier­sprachen, wie zum Beispiel Compilerbau oder Programm­analyse, idealerweise mit verschiedenen Programmier­paradigmen. Darüber hinaus verfügen Sie über vertiefte Kompetenzen in einem oder mehreren der folgenden Gebiete: Semantik von Programmier­sprachen Formale Analyse und Verifikation von Programmen Übersetzungs­techniken für Compiler und Interpreter Typtheorie Optimierungs­techniken für Compiler Ihre fundierten Kenntnisse und praktischen Erfahrungen möchten Sie mit Enthusiasmus anwendungs­orientiert an Studierende weitergeben, bei Bedarf auch in Grundlagenveranstaltungen. Sie sind teamorientiert, unterstützen projektbasiertes Lernen und ein Lehren auf Augenhöhe mit den Studierenden. Des Weiteren haben Sie Freude am kollegialen Austausch, auch interdisziplinär, und wirken mit an der Organisation und Weiterentwicklung der Fakultät. ein abgeschlossenes Hochschul­studium pädagogische Eignung, welche Sie unter anderem durch die Probe­lehrveranstaltungen nachweisen besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die durch eine Promotion oder durch ein Gutachten über promotions­adäquate Leistungen nachgewiesen wird besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach Abschluss des Hochschul­studiums erworben sein muss und von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen. Der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde

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